Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Unsere Bestattungsvorsorge ist ein guter Weg, den eigenen Abschied bereits zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen zu gestalten.
Es ist einfach ein gutes Gefühl, alles für sich geregelt zu haben und so der Familie zumindest eine Sorge abzunehmen. Selbstverständlich stehen bei unseren Vorschlägen stets Seriosität und Sicherheit im Vordergrund.
Im persönlichen Gespräch klären wir, warum es wichtig ist auch eine finanzielle Absicherung zu treffen. Dabei haben Sie unter anderem die Möglichkeit für die Bestattung eine zweckgebundene Geldanlage der Treuhand AG oder den Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu wählen.
Viele Dinge müssen besprochen und Entscheidungen in oft kurzer Zeit getroffen werden. Wir möchten Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem wir Ihnen die vorhandenen Möglichkeiten aufzeigen.
Stellen Sie sich vor, Sie werden eines Tages schwer krank oder erleiden einen Unfall und sind dann nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits vorher zu überlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einem solchen Notfall erhalten möchten. Genau hier setzt eine Patientenverfügung an.
Immer mehr Menschen haben spezielle Vorstellungen hinsichtlich medizinischer Eingriffe im gesundheitlichen Notfall: Sie wünschen sich beispielsweise eine Betreuung in den eigenen vier Wänden oder lehnen das Einleiten eines künstlichen Komas ab.
Die Patientenverfügung regelt spezifische medizinische Behandlungen und ist direkt an Ärzte gerichtet. Sie tritt grundsätzlich erst dann in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, über eine Durchführung von medizinischen Behandlungen zu entscheiden und mit den Ärzten zu kommunizieren. Diese Situation kann zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit wie etwa Demenz eintreten.
In einer Patientenverfügung werden zwei zentrale Punkte abgedeckt: Zum einen werden die Situationen beschrieben, in denen die Verfügung gelten soll. Zum anderen wird genau geklärt, welche Arten von medizinischen Eingriffen dabei abgedeckt werden sollen. Tritt eine der beschriebenen Situationen ein und die betroffene Person ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu äußern, so kann die Anwendung verschiedener lebenserhaltender Maßnahmen im Vorfeld spezifiziert werden, beispielsweise das Einleiten von Wiederbelebungsmaßnahmen oder die Zufuhr von künstlicher Ernährung. Auch Wünsche bezüglich der Organspende lassen sich in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen.
Es ist also wichtig, dass eine Patientenverfügung im Zustand der eigenen Geschäftsfähigkeit im Vorfeld erstellt wird, damit im Falle von Entscheidungsunfähigkeit der persönliche Wille kommuniziert und erhalten werden kann. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an diese Willenserklärung zu halten.
Sinnvoll ist ebenfalls, zu einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, da der oder die Vorsorgebevollmächtigte dafür zu sorgen hat, dass die geäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung präzise umgesetzt werden. Ihre Vertrauensperson ist hierbei angehalten, nach Ihrem in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen Entscheidungen für Sie zu treffen.
Sowohl die Patientenverfügung als auch andere Vollmachten sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das der Fall ist, muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Die Verfügung muss aber prinzipiell nicht notariell beglaubigt werden.
Mit wenigen Klicks kommen Sie nicht nur zu einer vollständigen Patientenverfügung, sondern auch zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht. Nehmen Sie sich für das Erstellen genug Zeit und besprechen Sie die fertige Verfügung wahlweise mit einem Arzt und Ihrer Vertrauensperson.
Rechtlicher Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden. Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet naturgemäß nicht statt.
Auch in medizinischer Hinsicht stellt dieser kostenlose Generator keine Beratung dar und ersetzt keine Untersuchung und Beratung durch einen Arzt. Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer Ihre finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten? Viele Menschen sind der Meinung, dass die Angehörigen in einem solchen Fall automatisch entscheiden können. Das stimmt aber nicht. Sobald rechtsverbindliche Entscheidungen notwendig werden, kann nicht einmal Ihr Ehepartner Sie vertreten. Genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an.
Entgegen der allgemeinen Meinung ist es im Notfall nicht selbstverständlich, dass enge Familienangehörige Sie vertreten können, sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sichergehen, dass eine Person Ihres Vertrauens Entscheidungen für Sie trifft. Ohne Vollmacht ist es beispielsweise dem behandelnden Arzt in bestimmten Fällen nicht einmal erlaubt, Familienangehörige über den Zustand des Patienten zu informieren.
Eine Vorsorgevollmacht ist dann sehr wichtig, wenn ein Unfall oder eine akute Krankheit dazu führt, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und gegebenenfalls ein Zustand der Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Mit der Vollmacht wird eine Vertrauensperson damit betraut, rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben, Entscheidungen über das persönliche Vermögen zu treffen und andere wichtige Beschlüsse zu fassen, damit dies nicht von einem Gericht oder einem fremden Betreuer übernommen wird. Die Entscheidungsfelder erstrecken sich hier von medizinischen bis zu finanziellen Fragen.
Ehepartner sind nicht automatisch Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne. Daher ist es sinnvoll, diese im Vorfeld als Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht und/oder weiteren Verfügungen festzuhalten. Wichtig ist, dass uneingeschränktes Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person besteht, damit das eigene Interesse und die subjektive Gesinnung bestmöglich – und vor allem in Ihrem Sinne – repräsentiert werden können. Die bevollmächtigte Person kann als Vertreter gegenüber der Bank, Krankenkasse oder Ärzten agieren.
Bevollmächtigte Personen können sowohl in einem Innen- als auch Außenverhältnis bestimmt werden. Im Außenverhältnis agiert die bevollmächtigte Person als Dritter vor Ärzten oder vor Behörden. Im Innenverhältnis wird die bevollmächtigte Person mit bestimmten Rechten und Pflichten der Verwaltung des persönlichen Besitzes bzw. der Betreuung betraut.
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch andere Vollmachten sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Gegen eine einmalige Gebühr kann die Vorsorgevollmacht auch beim „Zentralen Vorsorgeregister“ registriert werden. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden. Hat ein Notar sie beurkundet, muss sie schriftlich widerrufen werden.
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Sie möchten, dass jemand Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das soll aber keine fremde Person sein, sondern eine von Ihnen selbst bestimmte Person sein? Und Sie möchten diese Bestimmung auch gerichtlich abgesichert wissen? Genau hier setzt die Betreuungsverfügung an.
Wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder eines Unfalles wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und im Vorfeld keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, legt das zuständige Amtsgericht eine betreuende Person fest. Diese ist dann befugt, über Ihre finanziellen Mittel zu verfügen, wichtigen Briefverkehr zu führen oder mit zuständigen Ärzten zu kommunizieren. Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, dem Betreuungsgericht eine oder mehrere Personen vorzuschlagen, die die persönliche Betreuung im Notfall übernehmen sollen. Dieser Vorschlag wird im Falle eines Betreuungsverfahrens vom Gericht berücksichtigt und die betreuende Person schließlich von diesem kontrolliert.
Sogenannte „freiheitsentziehende Maßnahmen“ (wie z.B. das ans Bett Fesseln oder die Behandlung mit Medikamenten, die der Ruhestellung dienen) benötigen eine gerichtliche Abstimmung. Nur der behandelte Arzt und ein Richter können gemeinsam darüber entscheiden, ob ein Patient nicht mehr als fähig gilt, seinen eigenen Willen zu äußern. In diesem Fall wird ein Betreuer bestellt, der den Patienten vertritt. Die betreuende Person steht unter Kontrolle und muss in regelmäßigen Abständen über Aufgaben berichten und über Ausgaben Buch führen. Grundsätzlich haben Familienangehörige vorrangig als Betreuende in Frage zu kommen, allerdings bietet eine Betreuungsverfügung die Möglichkeit einen Betreuer schon im Voraus zu beschließen oder auch auszuschließen.
Bei der Frage, ob Sie eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfassen sollen, können Sie sich an folgender Frage orientieren: Möchten Sie, dass Ihre Vertrauensperson alleine und unabhängig entscheiden kann (= Vorsorgevollmacht) oder möchten Sie, dass Ihre Vertrauensperson gerichtlich bestätigt und kontrolliert werden soll (= Betreuungsverfügung)?
Es ist durchaus sinnvoll, sowohl Betreuungsverfügung als auch Vorsorgevollmacht zu verfassen und dabei die gleichen Vertrauenspersonen zu nennen. Dies kann eventuellen Lücken oder Unklarheiten in den Dokumenten entgegenwirken und dem zuständigen Gericht die Entscheidung einer Vertrauensperson erleichtern.
Sowohl die Betreuungsverfügung als auch andere Verfügungen sollen unterschrieben an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Eine notarielle Beglaubigung der Betreuungsverfügung ist kein Muss. Die Gültigkeit des Dokuments ist mit der Unterschrift des Ausstellers neben Ort und Datum gewährleistet.
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Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein persönliches Gespräch, um Ihre Fragen zu klären und alle Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Ihnen bereits heute die passende Unterstützung für die schwere Zeit im Todesfall geben.