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FORMALITÄTEN

Woran Sie im Trauerfall denken sollten

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust überwältigt. Trotzdem muss im Trauerfall vieles entschieden und geregelt werden. Als Angehöriger werden Sie mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie in der Regel bislang noch nicht konfrontiert wurden. Das Team des Bestattungshauses Wilfried Odenthal steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

WAS GENAU IST ZU TUN?

  • Benachrichtigen Sie den Arzt, sollte der Todesfall in der Wohnung eingetreten sein. 
  • Vom Arzt muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. 
  • Verständigen Sie das Bestattungshaus Wilfried Odenthal. Legen Sie fest, wann von uns der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden soll. 
  • Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter von uns einen Beratungstermin, um Ihre Wünsche aufzunehmen, Ihre Fragen zu beantworten und um die Schritte zur Bestattung einzuleiten.

FOLGENDE UNTERLAGEN SOLLTEN SIE ZUSAMMENSTELLEN

  • Personalausweis oder eine gültige Meldebescheinigung des Verstorbenen 
  • Ärztliche Todesbescheinigung 
  • Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde 
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde 
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch 
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

DARUM KÜMMERN WIR UNS

  • Krankenkasse 
  • Schwerbehindertenausweis 
  • Rentenvorschusszahlung bei noch lebendem Ehepartner 
  • Rente, Betriebsrente oder Zusatzrente abmelden 
  • GEZ, Vereinsmitgliedschaften, Zeitungs- und Zeitschriften-Abos 
  • Telefon oder Handyverträge

DIGITALER NACHLASS

Was passiert mit den persönlichen Daten nach dem Tod? Wer stirbt, hinterlässt neben weltlichen Dingen auch ein – je nach Nutzerverhalten mehr oder weniger – umfangreiches Erbe an Daten und Spuren im Internet. Wie man mit diesem „digitalen Nachlass“ umgehen sollte, ist weitgehend ungeklärt. Vorsorge tut daher not.

Im Falle des Todes geht das Wissen über die digitale Identität und damit die Kontrollierbarkeit über diesen Teil der Identität verloren. Schließlich informiert zu Recht niemand auch die engsten Vertrauten über alle Online-Aktivitäten. Ein geordneter Überblick oder gar Zugriff in Form von Zugangs- und Vertragsdaten ist nur selten hinterlegt. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen können Angehörigen und Erben deshalb unbekannt bleiben. Damit nach dem Todesfall die digitalen Daten in die richtigen Hände gelangen, sollte der digitale Nachlass zu Lebzeiten geregelt werden.

Mit dem Online-Schutzpaket von Columba, dem offiziellen Kooperationspartner der Bestatterverbände und –innungen in Deutschland, können Sie mehr Sicherheit und Kontrolle bei der Regelung des digitalen Nachlasses erhalten. Mehr Informationen finden Sie unter www.columba.de.

DIE LEISTUNGEN DES ONLINE-SCHUTZPAKETES IM ÜBERBLICK

  • Passwörter und Zugangsdaten des Verstorbenen sind nicht erforderlich 
  • Zugriff auf die Hardware (z. B. PC) des Verstorbenen ist nicht erforderlich 
  • Profile werden automatisch lokalisiert 
  • Verträge werden rechtswirksam übertragen oder gekündigt 
  • Gesichertes Vermögen des Verstorbenen wird treuhänderisch rechtmäßigen Erben zugeführt 
  • Mögliche Mitgliedschaften und damit verbundene Verbindlichkeiten werden rechtswirksam gekündigt 
  • Sprachbarrieren in Bezug auf ausländische Online-Dienste werden überwunden 
  • Transparenz: Alle Vorgänge werden erfasst und sind über das Webportal jederzeit abrufbar 
  • Sicherer und vollautomatisierter Prozess 
  • 3 Jahre Leistungsgarantie

DSGVO ZUR DATENERHEBUNG GEMÄSS ARTIKEL 13 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich.

Wir, das Bestattungshaus Wilfried Odenthal, Rosmarinstraße 25, 41466 Neuss, erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung unserer vertragllichen und vorvertraglichen Pflichten.

Für die Vertragsanbahnung, den Abschluss des Bestattungsvertrages oder eines Bestattungsvorsorgevertrages und dessen Durchführung erheben und verarbeiten wir folgende Daten:

  • Anrede,Vorname und Nachname des Auftraggebers,
  • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten und Geburtsdatum des Auftraggebers und/oder eines Bevollmächtigten.
  • Personenbezogene Daten des/der Verstorbenen ( Angaben aus der Todesbescheinigung, Angaben aus dem Familienstammbuch/geburtsurkunde),
  • Namen, Adressenn und Geburtsdatum von leiblichen Verwandten des/der Verstobenen,
  • Kontaktdaten der Krankenkassen, Rentenstellen und Versicherungsgesellschaften des/der Verstorbenen,
  • Namen und Adressen der Trauergesellschaft, die uns durch Sie zur Verfügung gestellt worden sind, für den Versand der Trauerdrucksachen und für die Traueranzeige in dder Zeitung.

Die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Bestattung erforderlich ist. Das sind Gerichte, Behörden, insbesondere das Standesamt, das Ordnungsamt, die Freidhofsverwaltung, bei einäscherungen das Krematorium, Religionsgemeinschaften, das Gesundheitsamt, die Staatsanwaltschaft, gesetzliche Sozialversicherungen, Krankenkassen, rentenversicherungen, der ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice, Unfallversichersicherungen, Lebensversicherungen und sonstige private Versicherungsgesellschaften, der Zeitungsverlag für die Traueranzeige, das Blumengeschäft für die Trauerfloristik, der Steinmetz für das Grabmal, der Trauerredner oder der Trauermusiker für dieTrauerfeier, die gaststätte für den Trauerkaffee und die weiteren durch Sie im Vertrag benannten Stellen.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist für die Durchführung der Bestattung oder des Vorsorgevertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten statt. Die Daten werden im Rahmen der getzlichen Fristen gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu erhalten sowie die Berechtigung oder Löschung dieser Daten anzufordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Diese Rechte können Sie durch E-Mail an buero@odenthal.info oder postalisch an Bestattungshaus Wilfried Odenthal, Rosmarinstraße 25, 41466 Neuss geltend machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gern unter der Telefonnummer 02131 / 46 00 66 oder per Mail an: buero@odenthal.info, zur Verfügung.

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