Woran Sie im Trauerfall denken sollten
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust überwältigt. Trotzdem muss im Trauerfall vieles entschieden und geregelt werden. Als Angehöriger werden Sie mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie in der Regel bislang noch nicht konfrontiert wurden. Das Team des Bestattungshauses Wilfried Odenthal steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
DARUM KÜMMERN WIR UNS
Was passiert mit den persönlichen Daten nach dem Tod? Wer stirbt, hinterlässt neben weltlichen Dingen auch ein – je nach Nutzerverhalten mehr oder weniger – umfangreiches Erbe an Daten und Spuren im Internet. Wie man mit diesem „digitalen Nachlass“ umgehen sollte, ist weitgehend ungeklärt. Vorsorge tut daher not.
Im Falle des Todes geht das Wissen über die digitale Identität und damit die Kontrollierbarkeit über diesen Teil der Identität verloren. Schließlich informiert zu Recht niemand auch die engsten Vertrauten über alle Online-Aktivitäten. Ein geordneter Überblick oder gar Zugriff in Form von Zugangs- und Vertragsdaten ist nur selten hinterlegt. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen können Angehörigen und Erben deshalb unbekannt bleiben. Damit nach dem Todesfall die digitalen Daten in die richtigen Hände gelangen, sollte der digitale Nachlass zu Lebzeiten geregelt werden.
Mit dem Online-Schutzpaket von Columba, dem offiziellen Kooperationspartner der Bestatterverbände und –innungen in Deutschland, können Sie mehr Sicherheit und Kontrolle bei der Regelung des digitalen Nachlasses erhalten. Mehr Informationen finden Sie unter www.columba.de.
DIE LEISTUNGEN DES ONLINE-SCHUTZPAKETES IM ÜBERBLICK
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich.
Wir, das Bestattungshaus Wilfried Odenthal, Rosmarinstraße 25, 41466 Neuss, erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung unserer vertragllichen und vorvertraglichen Pflichten.
Für die Vertragsanbahnung, den Abschluss des Bestattungsvertrages oder eines Bestattungsvorsorgevertrages und dessen Durchführung erheben und verarbeiten wir folgende Daten:
Die Weitergabe dieser Daten an externe Stellen erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Bestattung erforderlich ist. Das sind Gerichte, Behörden, insbesondere das Standesamt, das Ordnungsamt, die Freidhofsverwaltung, bei einäscherungen das Krematorium, Religionsgemeinschaften, das Gesundheitsamt, die Staatsanwaltschaft, gesetzliche Sozialversicherungen, Krankenkassen, rentenversicherungen, der ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice, Unfallversichersicherungen, Lebensversicherungen und sonstige private Versicherungsgesellschaften, der Zeitungsverlag für die Traueranzeige, das Blumengeschäft für die Trauerfloristik, der Steinmetz für das Grabmal, der Trauerredner oder der Trauermusiker für dieTrauerfeier, die gaststätte für den Trauerkaffee und die weiteren durch Sie im Vertrag benannten Stellen.
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist für die Durchführung der Bestattung oder des Vorsorgevertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten statt. Die Daten werden im Rahmen der getzlichen Fristen gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu erhalten sowie die Berechtigung oder Löschung dieser Daten anzufordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Diese Rechte können Sie durch E-Mail an buero@odenthal.info oder postalisch an Bestattungshaus Wilfried Odenthal, Rosmarinstraße 25, 41466 Neuss geltend machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gern unter der Telefonnummer 02131 / 46 00 66 oder per Mail an: buero@odenthal.info, zur Verfügung.