Unter Schmetterlings-Bestattungen versteht man die Beisetzung von Fehl- und Totgeburten. Das Bestattungsgesetz von NRW hat seit Inkrafttreten 2003 für große Veränderung auf diesem Feld gesorgt.
Seitdem werden Fehl- und Totgeburten ohne Alters- und Gewichtsbegrenzung bestattet. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Elternteil über das Bestattungsrecht zu informieren. Sollten die Eltern sich gegen eine eigene Durchführung der Bestattung aussprechen, so ist das Krankenhaus verpflichtet, eine Bestattung auf eigene Kosten zu veranlassen.
Seit 2002 engagieren wir uns ehrenamtlich für die Schmetterlings-Bestattung. Den Eltern entstehen keine Kosten für die Überführung im Rhein-Kreis Neuss, für einen passenden Sarg und für die Begleitung durch unsere Mitarbeiter.
Im Rhein-Kreis Neuss haben fast alle Städte Schmetterlingsfelder eingerichtet, in denen Fehl- und Totgeburten bestattet werden können. Eine Bestattung kann teilweise auch in vorhandenen Gräbern erfolgen. Wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie auf dieser schweren Wegstrecke.